Trainings-/Schießzeiten auf der Schießanlage SG Hechingen e.V. gültig ab 01. August 2003SchützenWochentagSchießzeitGruppe
Der Vorstand weist darauf hin, dass sich gemäß "Allgemeine Verwaltungsordnung" BR 415-03 §11 Abs. 1-3 eine Standaufsicht in jedem Schießstand befindet! Alle Kinder und Jugendliche dürfen auf dieser Schießanlage gemäß der Waffengesetzneuregelung §27 Abs. 3 und der "Allgemeinen Verwaltungsordnung" BR 415-03 §10 Abs. 1-6 nur mit einer besonders geeigneten Person Schießsport betreiben. Der Vorstand erinnert alle Schützen dieser Anlage, sich an die gültige Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und seiner Mitglieder, das Waffenrecht vom 01.April 2003, sowie der dazugehörenden Verwaltungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen zu halten.
Mit einem "Gut Schuß" wünscht der Vorstand und Gesamtausschuß allzeit Freude am Schießsport in unserer Schießanlage!
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